Schulmensa
Unsere neue Schulmensa nimmt ihren Betrieb auf
DSG Betriebs- und Schulverpflegung GmbH Erfurter Str. 63 · 67663 Kaiserslautern
An alle Schüler*innen,Eltern und Lehrkräfte
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Tel 0631 / 32047 -0 Fax 0631 / 32047 -20 E-Mail mensmax@dsgmbh.com Internet www.dsgmbh.com |
Neue Software für die Schulmensa
Liebe Schüler, liebe Eltern und Lehrkräfte,
wir freuen uns sehr, alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ab dem 06.11.2023 mit einem leckeren und abwechslungsreichen Essen verwöhnen zu dürfen.
Für die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens setzen wir das Webportal MensaMax ein. Dadurch haben Sie eine schnelle und deutliche Übersicht sowohl über die von Ihnen bestellten Menüs als auch über Ihren Kontostand. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen alle wichtigen Details im Vorfeld mitteilen.
Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?
Beim ersten Login gehen Sie bitte auf die Internetseite von MensaMax und nicht über die App. Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein:
Beantragen Sie dort ein neues Kundenkonto. Die hierfür notwendigen Daten lauten:
Das Projekt lautet: |
KL111 |
Die Einrichtung lautet: | HFG |
Der Freischaltcode lautet: | hofenfelsmensa |
Wenn Sie den Vorgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten, können Sie sich jederzeit selbst auch ein neues Passwort generieren und zusenden lassen.
Essensbestellung und Abbestellung
Es werden regelmäßig zwei unterschiedliche Menüs (eines davon ist vegetarisch) zu 4,90 Euro angeboten.
Sie können Ihre Essensbestellungen schon einige Zeit im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestel- lung spätestens am Freitag bis um 12:00 Uhr für die komplette Folgewoche vorgenommen haben.
Abbestellungen können noch am Essenstag bis um 09:00 Uhr erfolgen.
Später eingehende An- und Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksich- tigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgemeldete Essen auch dann bezahlt werden müssen, wenn Ihr Kind nicht am Essen teilgenommen hat.
Essensausgabe
Ab dem 06.11.2023 werden RFID-Chips zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Über den Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabeihaben.
Wenn der Chip vergessen wird, muss deshalb niemand hungern. An der Essensausgabe kann auch manuell ermittelt werden, welches Essen bestellt wurde. Um aber die Essensausgabe zu beschleunigen und längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir, den Chip immer mitzubringen.
Der Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand von 5 Euro an der Essensausgabe ausgegeben. Die Kosten werden bei der Ausgabe des Chips dem Mensakonto belastet, müssen also nicht bar von Ihnen bezahlt werden. Achten Sie darauf, dass das Mensakonto bereits zur Chipausgabe ein ausreichendes Gut- haben aufweist (s. dazu nächster Punkt).
Wie zahle ich das Essen?
Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine aus- reichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen.
Nachstehend finden Sie unsere Kontoverbindung. Bitte verwenden Sie dieses Konto nicht für andere Zwe- cke, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung:
Empfänger: | DSG Betriebs- und Schulverpflegung GmbH |
IBAN: | DE06 5404 0042 0175 7111 01 |
Bitte beachten Sie, dass Sie als Verwendungszweck Ihren Benutzernamen verwenden, der Ihnen mit den Zugangsdaten zugesendet wird, da sonst die automatische Zuordnung der Zahlung zu Ihrem Mensakonto scheitert.
Wenn Sie sich in MensaMax einloggen, werden Sie informiert, wenn Ihr Kontostand unter den Schwellen- wert von 10 Euro sinkt, damit Sie rechtzeitig Geld auf das vorgenannte Konto überweisen können.
Da jedes Kind seinen eigenen Benutzernamen und somit seinen eigenen Verwendungszweck hat, müssen Sie bei mehreren Kindern auch mehrere Überweisungen tätigen.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) anspruchsberechtigte Kinder ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen erhalten. Die Antragsvordrucke erhalten Sie beim Jobcenter bzw. beim Landratsamt. Den Pfand für den Chip müssen Sie jedoch selbst zahlen.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme, um Verlän- gerung, sonst müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.
Ein Förderantrag hat hinsichtlich Ihrer Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn Sie einen Antrag gestellt haben, müssen Sie zunächst die vollen Kosten bezahlen.
Nur wer einen aktuellen Bescheid in der Mensa vorgelegt hat, kann nach dem BuT abgerechnet werden und damit ein kostenfreies Mittagessen erhalten.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kobicke
- Geschäftsführer -