Hausordnung

Hier finden Sie die Hausordnung als PDF-Dokument

 

 

H A U S O R D N U N G 

für das

Hofenfels-Gymnasium Zweibrücken

(gültig ab: 06.05.2009)

 

Präambel

 

Das Leben in einer Schulgemeinschaft fordert von allen gegenseitige Rücksichtnahme. Es versteht sich von selbst, dass der im Schulgesetz verankerte Erziehungsauftrag der Schule auch die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern auf dem Schulgelände bestimmt. Jeder einzelne kann zu einem partnerschaftlichen Zusammenleben in der Schule beitragen.

 

 

Vorbemerkung

 

Diese Hausordnung beschränkt sich fast ausschließlich auf die grundsätzlichen Regeln, die von den Schülerinnen und Schülern des Hofenfels-Gymnasiums zu beachten sind. Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer werden durch die Dienstordnung, durch Konferenzbeschlüsse und durch Anordnungen der Schulleitung geregelt. Es kann auch nicht die Aufgabe einer Hausordnung sein, Benutzungsordnungen für Sonderräume (Bibliothek, Medienräume, Informatik-Labor usw.) überflüssig zu machen.

 

Die Gesamtkonferenz und der Schulausschuss, die diese Hausordnung verabschiedet haben, bitten um Verständnis dafür, dass im Folgenden immer nur die "männlichen" Begriffe "Schüler" und "Lehrer" verwendet werden. Dieses Vorgehen hat rein ökonomische Gründe.

 

 

I.                 Aufenthalt der Schüler vor Unterrichtsbeginn

 

 

1. Unterrichtsbeginn mit der ersten Stunde

 

a)    40 Minuten vor Unterrichtsbeginn werden der Auswärtigensaal, der MSS-Raum und der vordere Bereich des unteren Flurs geöffnet. Im MSS-Raum halten sich ausnahmslos  Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 auf.

b)  Alle Schüler können erst ab 07.30 Uhr das Hauptgebäude betreten und ihre Unterrichtsräume aufsuchen.

c)   Mit dem Gong drei Minuten vor Unterrichtsbeginn suchen die Schüler endgültig ihr Klassenzimmer auf.

d) Ist der unterrichtende Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen, so informiert der Klassensprecher/Kurssprecher das Sekretariat.

 

 

2. Unterrichtsbeginn mit der zweiten Stunde

 

a)   Die Schüler der Klassen 5 bis 10  bleiben während der ersten Stunde ausschließlich im Auswärtigensaal.

b)    Die Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 halten sich während der ersten Stunde im MSS-Raum .

c)    Die Schüler begeben sich erst unmittelbar vor Beginn der zweiten Unterrichtsstunde an die Unterrichtsräume.

 

 

 

3.   Unterrichtsbeginn am Nachmittag

 

Sofern die Schüler die Mittagspause im Schulgebäude verbringen, halten sie sich bis unmittelbar vor Unterrichtsbe-ginn im Auswärtigensaal (Klassen 5 bis 10), im MSS-Raum (Jahrgangsstufen 11 bis 13) oder  im vorderen Bereich des unteren Flurs auf. Falls möglich, können die Schüler die Wartezeit auch in der Bibliothek verbringen.

Die Schüler begeben sich kurz vor Unterrichtsbeginn bzw. vor Beginn einer sonstigen Veranstaltung zum entsprechenden Raum.

 

 

 

 

 

 

II.    Aufenthalt der Schüler während der Pausen

 

  1. Große Pausen

 

a)    Die Schüler verlassen nach dem Gong zu Beginn der Pause den Klassensaal oder Fachraum und begeben sich auf den Pausenhof (Klassen 5-10) oder in den MSS-Raum bzw. vorderen Bereich des unteren Flurs (11-13) . Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

 

b)    Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Saal und schließt die Tür.

 

c)    Schüler dürfen die Bibliothek nur zu Beginn der Pause aufsuchen und nur dann, wenn sie ein Buch entleihen oder zurückgeben möchten.    Genaueres regelt die Bibliotheksordnung.

 

d)    Wenn der Unterrichtsraum gewechselt werden muss, bringen die Schüler unmittelbar zu Beginn der Pause ihre Taschen vor das Klassenzimmer / den Fachraum.

 

e)    Wichtige Vorsprachen im Sekretariat bzw. am Lehrerzimmer  sind nur zu Beginn der Pause möglich.

 

 

f)     Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen den MSS-Aufenthaltsraum nicht betreten, auch nicht, um sich an den Automaten Getränke zu besorgen.

 

g)    Ballspiele und Klettern sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen (Sportplatz und Schulhof) erlaubt.

 

h)    Getränke dürfen nur in  verschlossenen Gefäßen ins Hauptgebäude mitgenommen werden. 

 

i)     Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffe, Biomüll, Papier, Restmüll,...). Jeder ist für das ordnungsgemäße "Entsorgen" seines Abfalls verantwortlich.

 

j)     Auf  dem gesamten Schulgelände ist das Schneeballwerfen verboten.

 

k)    Am Ende der Pause wird der Hofdienst tätig. Zu diesem Hofdienst werden alle Klassen und Stammkurse im Wechsel herangezogen. Die Klassen 5-10 sind zuständig für Pausenhof und Aula, die Kurse der Oberstufe für den MSS-Raum und den Innenhof.

 

l)     Mit dem Gong zwei Minuten vor Pausenende begeben sich die Schüler zu ihrem Unterrichtsraum. Der zweite Gong zeigt den Beginn des Unterrichts an.

 

m)  Bei schlechtem Wetter können sich die Schüler in der Aula aufhalten. Aulapause wird durch einen doppelten Gong angezeigt.

 

  1. Drei-Minuten-Pausen

 

Die Drei-Minuten-Pause ist nicht zum Aufsuchen des Schulhofs und des MSS-Raums gedacht. Auch während einer Doppelstunde haben die Schüler ein Recht auf drei Minuten Pause. Wenn die Pause im Ausnahmefall nicht nach Ablauf von 45 Minuten eingelegt wird, muss sie im Unterrichtsraum verbracht werden.

 

 

 

 

 

III.          Wechsel  des Unterrichtsraums

 

  1. Vor dem Verlassen des Klassenzimmers werden die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht.
  2. Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen erst dann betreten werden, wenn der Lehrer anwesend ist.

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Verhalten der Schüler nach Unterrichtsschluss und während der Mittagspause

 

1.   Ab der 4. Stunde stellt jeder Schüler bei Verlassen des Klassenraumes oder nach Unterrichtsschluss  seinen Stuhl auf den Tisch, auch den des fehlenden Mitschülers.

2.   Alle Schüler verlassen  nach Unterrichtsschluss zügig den Unterrichtsraum und das Hauptgebäude.

3.   Der Schüler kann die Bibliothek aufsuchen, sofern diese nach seinem persönlichen Unterrichtsschluss noch

      geöffnet ist.

4.   Schüler der Klassen 5 - 10 können bis zur Abfahrt der Busse und während der Mittagspause den Auswärtigen-

      saal und den vorderen Bereich des unteren Flurs aufsuchen, Oberstufenschüler den MSS-Raum. Bei extremen

      Wetterbedingungen (Glatteis, hoher Schnee usw.) gelten die Anweisungen der Schulleitung.

 

 

V.   Aufsuchen der Toiletten

 

Die Toiletten sollten in erster Linie in den großen Pausen und während der Mittagspause aufgesucht werden. Sie dürfen auch in den 3-Minuten-Pausen aufgesucht werden, wenn gewährleistet ist, dass der Schüler rechtzeitig zu Beginn der nächsten Stunde zurück ist. Dazu ist notwendig, dass der Unterricht nicht nur pünktlich begonnen, sondern auch pünktlich beendet wird.

 

 

VI.   Rauchen und Alkoholgenuss auf dem Schulhof

 

Der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen ist den Schülern auf dem Schulgelände und dem angrenzenden Bürgersteig entlang der Zeilbäumerstr. aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen grundsätzlich untersagt (§ 80 Schulgesetz). Darüber hinaus ist lt. Jugendschutz-Gesetz den unter 18-jährigen das Rauchen  in der Öffentlichkeit untersagt.

 

 

VII.   Unfallschutz

 

  1. Jeder Angehörige der Schule ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Unfälle vermieden werden.
  2. Gegenstände, die besonders geeignet sind, Unfälle zu verursachen, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Die Aufsicht führenden Lehrer sind berechtigt, solche Gegenstände für eine befristete Zeit einzuziehen.

     In besonderen Fällen kann die Schule darauf bestehen, dass die Gegenstände von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

  1. Während der Schulzeit, dürfen Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen.
  2. Schülern ab Klassenstufe 9 ist das Verlassen des Schulgeländes nach vorzeitiger Beendigung des Unterrichts freigestellt, Schülern der 5. bis 8. Klassen nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern. Wie allgemein geltend, ist eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen. Der gesetzliche Unfall-versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur für den Heimweg.
  3. Lehrer der Schule sowie die SV sind berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit mit Gruppen von Schülern Klassenzimmer und Sonderräume zu benutzen, wenn vorher der Hausmeister unterrichtet worden ist.
  4. Wird innerhalb der Schule eine akute Gefahr (defekte Steckdose, zertrümmerte Fensterscheibe, Feuer usw.) entdeckt, so ist sofort der nächste Lehrer, der Hausmeister oder das Sekretariat zu benachrichtigen.
  5. Hat ein Schüler während der Unterrichtszeit oder während einer Schulveranstaltung einen Unfall, der das Aufsuchen eines Arztes notwendig macht, dann muss dieser Unfall im Sekretariat gemeldet werden. Dieses gilt auch für Unfälle auf dem Schulweg.

 

 

VIII. Handys

 

  Auf dem Schulgelände ist das Benutzen von Handys grundsätzlich verboten.

  Nur mit Einverständnis einer Lehrkraft ist das Einschalten eines Handys gestattet.

 

 

 

 

 

IX.   Fahrradhof

 

  1. Fahrräder, Mofas, Motorräder usw. sind  an den vorgesehenen Stellplätzen abzustellen und gegen  Diebstahl zu sichern - sonst gibt es keinen Versicherungsschutz.

2.   Von und zur Fahrbahn dürfen die Fahrzeuge nur geschoben werden.

 

 

X.   Umgang mit Schuleigentum

 

  1. Jeder Schüler ist für die pflegliche Behandlung der Lehrmittel und des Schulmobiliars, insbesondere für seinen Sitzplatz, verantwortlich.
  2. Verunreinigung und Beschädigungen sind zu vermeiden. Fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Sach-schäden müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden.

 

 

 

XI.    Sauberkeit in den Schulräumen

 

  1. Jeder Schüler ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Klassenzimmer, die Kursräume, die Sonderräume sowie alle übrigen Aufenthaltsräume in der Schule in einem ordentlichen und wohnlichen Zustand gehalten werden.

2.   Garderobe darf aus Sicherheitsgründen nicht mit in die Chemiesäle genommen werden.

  1. Abfälle sind in die entsprechend gekennzeichneten Behälter zu werfen. Ablagebretter der Bänke dürfen nicht als Mülleimer-Ersatz oder als ständiger Aufbewahrungsort für Atlanten, Turnschuhe usw. missbraucht werden.
  2. Der Tafeldienst achtet darauf, dass Schwamm und Zeichengerät in brauchbarem Zustand sind. In den Klassensälen ist nach jeder Stunde die Tafel zu reinigen.

 

 

XII. Klassenbücher

 

Der Klassenbuchführer holt vor Unterrichtsbeginn das Klassenbuch aus der Ablage vor dem Lehrerzimmer und bringt es nach Schulschluss dorthin zurück. Er führt es auch zum Unterricht in die Fachräume mit.

 

 

 

XIII. Wandkarten und audiovisuelle Geräte

 

Ausgeliehene Karten und AV- Geräte sind unmittelbar nach Gebrauch zurückzubringen.

 

 

 

XIV. Kopierer vor dem Sekretariat

 

Kopieren für den dienstlichen Gebrauch durch Lehrer oder Sekretärinnen hat Vorrang.